REGLEMENT

 

1. ALLGEMEINES

2. AUSRICHTER / PROMOTER

3. GEBÜHREN / SANKTIONEN

4. WIEGEN

5. SCHUTZAUSRÜSTUNG

6. KÄMPFER

7. RING / WETTKAMPFFLÄCHE

8. KAMPFKLASSEN / KAMPFZEIT

9. RANGLISTENORDNUNG

10. GEWICHTSKLASSEN

11. ALTERSKLASSEN

12. VERANSTALTUNGEN / MEISTERSCHAFTEN

13. TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN

14. ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

15. ZEITNEHMER

 

 

16. LISTENFÜHRER

17. TRAINER / BETREUER

18. PROTESTE

19. WETTKAMPFSSPRACHE

20. WETTKAMPFKOMMANDOS

21. KAMPFTECHNIKEN

22. KAMPFGERICHT

23. BEKLEIDUNG DER KAMPFRICHTER

24. BEWERTUNGEN

25. ENTSCHEIDUNGEN

26. PUNKTRICHTER

27. ANZÄHLEN

28. SCHUTZBESTIMMUNGEN

29. DOPINGVERSTÖSSE

 

1.

 

ALLGEMEINES

1.1.

Die nachstehenden Regeln sind für alle Ausrichter/Promoter, Kämpfer und darüber hinaus für alle Wettkämpfe verbindlich. Änderungen sind nur durch die I.C.B.O.-Geschäftsstelle möglich.

1.2.

Bei grobem Verstoß gegen die Sport- und Wettkampfordnung kann die I.C.B.O.-Geschäftsstelle mit Ordnungsstrafen, Zeitsperren oder Verbandsausschluss ahnden.

1.3.

Es können nur Kämpfer an I.C.B.O.-Wettkämpfen teilnehmen, die

a) einen gültigen I.C.B.O. Sport-Pass haben

b) unfallversichert sind

c) keine Kampfsperren haben

d) und lt. Sportpass sportgesund sind oder ein Attest vorweisen können. Die Bestätigung im Sportpass oder im Attest dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.

1.4

Ausnahmen zu 1.3. a) sind möglich, wenn ein offenes Turnier/Gala durch die I.C.B.O. veranstaltet wird und Kämpfer aus anderen Verbänden teilnehmen. Für ein Verbandoffenes Turnier bedarf es der schriftlichen Genehmigung der I.C.B.O.-Geschäftsstelle. Diese ist mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung einzuholen.

1.5.

Sollte ein Titelhalter ohne Absprache an Wettkämpfen anderer Organisationen teilnehmen, so wird ihm mit sofortiger Wirkung der Titel aberkannt. Darüber hinaus wird eine Kampfsperre von mindestens 6 Monaten auferlegt.

 

 

2.

 

AUSRICHTER PROMOTER

2.1.

Es muss gewährleistet sein, dass der Ausrichter/Promoter gültiges Jahresmitglied der I.C.B.O. ist. Er hat sich strengstens an die Vorgaben für die Ausrichtung einer Veranstaltung zu orientieren.

2.2.

Jeder Ausrichter/Promoter, der im Namen der I.C.B.O. eine Veranstaltung durchführen will, ist verpflichtet, den schriftlichen Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, bei der I.C.B.O. Geschäftsstelle, zu stellen.

2.3.

Ausschreibung

Die Ausschreibungen müssen enthalten:

• Art des Wettkampfes

• Ort und Zeitpunkt

• Ausrichter/Promoter und Turnierleitung

• Angabe der Gewichts- und Kampfklassen

• Teilnahmeberechtigung

• Wiegetermine

• Passkontrolle

• Zeitplan der Veranstaltung

• Wegbeschreibung

• Start- und Eintrittsgebühren

• Meldeschluss und Meldestelle

• Unterkunftsmöglichkeiten

• Haftung

2.4.

Die Ausschreibung hat mindestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Sollte ein Ausrichter/Promoter gegen die Vorgaben verstoßen, so wird er mit einer Veranstaltungssperre von mindestens 3 - 6 Monate belegt. Die Dauer wird von der I.C.B.O.-Geschäftsstelle festgelegt. Bei wiederholtem Verstoß wird der Ausrichter/Promoter von der I.C.B.O. ausgeschlossen.

2.5.

Der Ausrichter/Promoter darf nur Kämpfer zu seinen Veranstaltungen zulassen, welche

a) einen gültigen Sport-Pass besitzen

b) Unfallversichert sind

c) von der Passstelle eine Freigabe erhielten

d) von einem anderen Verband freigestellt wurden (Überprüfung durch die I.C.B.O.-Geschäftsstelle)

e) keine Kampfsperren haben und sportgesund sind.

2.6.

Der Ausrichter/Promoter darf nur lizenzierte Kampfrichter zu seiner Veranstaltung einladen. Diese sind schriftlich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung  bei der I.C.B.O.-Geschäftsstelle bzw. dem Bundeskampfrichter zu bestellen.

2.7.

Jeder Ausrichter/Promoter, der im Namen der I.C.B.O. eine Veranstaltung durchführen will, ist verpflichtet, die Kampfpaarungen 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung der I.C.B.O. Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen, damit überprüft werden kann, ob die gemeldeten Kämpfer Kampfberechtigt sind.

2.8.

Bei Titelkämpfen um die Deutsche Meisterschaft, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft muss die Meldung, welche Kämpfer für den Titelkampf beabsichtigt sind, mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung der I.C.B.O.-Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

3.

 

GEBÜHREN / SANKTIONEN

3.1.

• Veranstaltungsgebühr

House-Gala:

€   60,-

• Veranstaltungsgebühr

Profi-Gala, Turnier

€ 120,-

• Sanktionsgebühr

8 Men Tournament:

€ 100,-

• Sanktionsgebühr

Deutscher-Titelkampf:

€ 150,-

• Sanktionsgebühr

Europa-Titelkampf:

€ 250,-

• Sanktionsgebühr

Welt-Titelkampf:

€ 400,-

Die Gebühr muss mindestens 28 Tage vor der Veranstaltung dem Geschäftskonto gutgeschrieben sein.

Bei Titelkämpfen muss der Ausrichter/Promoter mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Gebühren auf das I.C.B.O. Geschäftskonto einzahlen:

3.2.

Bei verspäteter Zahlung der Veranstaltungsgebühren kann die I.C.B.O. Geschäftsstelle die Veranstaltung verbieten oder eine Sanktionsgebühr von 50 % erheben.

Bei wiederholtem Verstoß wird dem Ausrichter/Promoter das Recht auf Ausrichtung von Veranstaltungen für mind. 3 - 6 Monate entzogen.

3.3.

Kampfrichter müssen über die I.C.B.O.-Geschäftsstelle bestellt werden. Dieser ist auch für die Verpflichtung ausländischer Kampfrichter/Ringrichter zuständiger Ansprechpartner. Die entstehenden Kosten sind vom Ausrichter/Promoter zu tragen und vorher abzustimmen.

 

 

4.

 

WIEGEN

4.1.

Das Wiegen der Kämpfer muss auf einer geeichten Waage durchgeführt werden. Der Ausrichter/Promoter bestimmt den Zeitpunkt des Wiegetermins. Bei nationalen Kämpfen muss dieser Termin jedoch frühestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und spätestens 3 Stunden vor der Veranstaltung stattfinden. Bei Internationalen Kämpfen muss der Wiegetermin 1 Tag vor der Veranstaltung sein.

4.2.

Beim Wiegen müssen anwesend sein:

a) der Trainer

b) der Ringrichter.

c) der Ringarzt, welcher die Kämpfer nochmals auf Kampftauglichkeit untersucht.

d) der Trainer oder Manager des gegnerischen Kämpfers.

4.3.

Sollte der Kämpfer nicht in der Lage sein, dass Gewicht bis 30 Minuten vor Kampfbeginn zu bringen, so ist sein Gegner zum Sieger zu erklären. Sollte der Gegner dennoch bereit sein, trotzdem den Kampf durchzuführen, so kann der Kampf in der nächst höheren Gewichtsklasse durchgeführt werden.

4.4.

Sollte ein Titelhalter nicht in der Lage sein, sein Gewicht bis 30 Minuten vor Kampfbeginn zu bringen, so kann der Titelkampf nur dann durchgeführt werden, wenn der Herausforderer damit einverstanden ist. Sollte dann der Titelkampf stattfinden, so muss der Promoter von der vereinbarten Gage des Titelhalters 50% einbehalten und davon 25% an den Herausforderer auszahlen.

4.5.

Sollte der Kampf um den Titel nicht stattfinden, so muss der Titelkampf spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung durchgeführt werden. Sollte der Titelhalter abermals sein Gewicht nicht bringen und der Herausforderer nicht bereit sein gegen ihn zu kämpfen, so wird ihm der Titel aberkannt. Dem Herausforderer muss dann die Gelegenheit gegeben werden, gegen den nächst möglichen Kämpfer um den Titel zu kämpfen.

4.6.

Sollte ein Herausforderer das Gewicht nicht bringen, so kann der Titelkampf nur dann stattfinden, wenn der Titelhalter damit einverstanden ist. Sollte er einverstanden sein, so gilt die gleiche Gagenregelung wie bei Punkt 4.4..

 

 

5.

 

SCHUTZAUSRÜSTUNG

5.1.

Chinese Boxing

• Lange schwarze Chinese Boxing Hose.

• Spann- Schienbeinschutz, nicht bei A/B-Klasse und Profi kämpfen.

• Chinese Boxing Handschuhe.

• Tiefschutz, muss unter der Hose getragen werden.

• Zahnschutz.

• Ellbogenschutz, nicht in der A-Klasse.

• Freier Oberkörper.

• Kopfschutz und Schienbeinschutz sind unter 16 Jahren immer Pflicht.

5.2.

Muay Thai / Thai Boxen:

• Boxhandschuhe, 8 Unzen bis einschließlich -63Kg, ab -67 Kg, 10 Unzen Boxhandschuhe.

• Kopfschutz und Schienbeinschutz sind unter 16 Jahren immer Pflicht.

• kurze Thai Box Hose.

• Tiefschutz, muss unter der Hose getragen werden.

• Mundschutz, freier Oberkörper.

5.3.

Kick Boxen / Full Contact:

• Boxhandschuhe, 8 Unzen bis einschließlich -63Kg, ab -67 Kg 10 Unzen Boxhandschuhe.

• Kick Box Hose, Thai Box Hose.

• Fußschutz, muss den gesamten Fuß bedecken.

• Tiefschutz, muss unter der Hose getragen werden.

• Mundschutz.

• Kopfschutz und Schienbeinschutz sind unter 16 Jahren Pflicht.

• freier Oberkörper.

 

 

6.

 

KÄMPFER

6.1.

Sollten die Kämpfer mit Handschuhen kämpfen, die einen Klettverschluss haben, ist ein Umwickeln des Verschlusses mit Tape nicht erforderlich, falls keine scharfen kanten auftreten. Bei Handschuhen mit Verschnürung muss die gesamte Verschnürung mit Tape überklebt werden.

6.2.

Es ist verboten, die Fuß- bzw. Handschuhe mit Mitteln einzureiben, die beim gegnerischen Kämpfer Reizungen am Auge entstehen lassen können. Sollte ein Kämpfer dennoch seine Kampfausrüstung einreiben, so wird er disqualifiziert, der Gegner wird zum Sieger erklärt.

6.3.

Der Kämpfer darf kein Schmuck, wie Ringe, Kettchen, Ohrringe, Brille usw. beim Kampf tragen Die Haarlänge im Gesichtsbereich darf die Sicht nicht behindern (evtl. Zopf)

6.4.

Sollte der Ringrichter den Verdacht haben, dass einer der Kämpfer Dopingmittel eingenommen hat, so zieht er den Ringarzt zu Hilfe. Sollte dieser einen Dopingmissbrauch feststellen, der sich auch nachweisen lässt, so wird der Kämpfer disqualifiziert, auch dann, wenn er den Dopingtest verweigert. Der Gegner wird zum Sieger erklärt.

6.5.

Sollte der Dopingsünder ein Titelhalter sein, so wird ihm der Titel aberkannt. Der Titel ist dann vakant und kann von zwei Kämpfern die in der Rangliste auf Platz 1 - 3 stehen, erkämpft werden.

6.6.

Der bisherige Titelhalter bekommt eine Kampfsperre, die von der I.C.B.O. Geschäftsstelle festgelegt wird.

 

 

7.

 

RING / WETTKAMPFFLÄCHE

7.1.

Die Wettkampfflächen haben eine Größe von 5 x 5 m, die auf einem Hallenboden mittels sichtbarer Markierungsstreifen aufgeklebt werden. Bodenmatten sind zugelassen. Im Kampffeld ist eine Markierung der Ausgangspositionen für die Kämpfer im Abstand von 2 m anzubringen. Es darf auch im einem für Chinese Boxing/Muay Thai/Kick Boxen gültigen Ring gekämpft werden.

7.2.

Alle Kämpfe der Profis und der A/B-Klasse müssen in einem Boxring ausgetragen werden. Die Kampffläche muss mindestens 5 m x 5 m und höchstens 6 m x 6 m betragen. Bei C und B-Klasse Kämpfen, darf der Ring nicht kleiner als 4 m x 4 m groß sein, bei Galas nicht kleiner als 5 x 5m (sofern keine Titelkämpfe ausgetragen werden) und bei Titelkämpfen muss die Fläche 6 x 6 m betragen.

7.3.

Die 3 Ringseile müssen mit Bandagen oder Klebeband umwickelt sein, um Schürfwunden vorzubeugen. In allen Ringecken müssen Schutzpolster vorhanden sein. Der Ringboden muss mit einer mind. 2 cm starken Schaumstoffmatte ausgelegt sein, welcher mit einer Plane bedeckt sein muss. Zum Ring gehören 2 Eimer und Trinkgefässe, sowie 2 Sitze. Am Ring müssen ferner Stühle für die Punktrichter sein, Tische und Stühle für das Kampfgericht wie Zeitnehmer, Protokollführer, Sprecher, Arzt und Veranstaltungsleitung. Die Punktrichter sitzen voneinander getrennt, jeweils an den Seiten des Ringes. Die Entfernung der Punktrichter zum Publikum muss mind. 3,5 m betragen. Der Ausrichter/Promoter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der gesamten Ringeinrichtung verantwortlich.

 

 

8.

 

KAMPFKLASSEN / KAMPFZEIT

8.1.

Chinese Boxing

• 0 - 3

gewonnene Kämpfe:

D-Klasse

3 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• 3 - 8

gewonnene Kämpfe:

C-Klasse

4 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• 8 - 16

gewonnene Kämpfe:

B-Klasse

5 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• Ab 16

gewonnene Kämpfe:

A-Klasse

6 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• Titelkampf

Deutsche Meisterschaft:

A-Klasse

8 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• Titelkampf

Europameisterschaft:

A-Klasse

9 x 3 Minuten,   1 Min. Pause.

• Titelkampf

Weltmeisterschaft:

A-Klasse

10 x 3 Minuten, 1 Min. Pause.

8.2.

Muay Thai / Thai Boxen

• 0 - 3

gewonnene Kämpfe:

D-Klasse

2 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• 3 - 8

gewonnene Kämpfe:

C-Klasse

3 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• 8 - 16

gewonnene Kämpfe:

B-Klasse

4 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• Ab 16

gewonnene Kämpfe:

A-Klasse

5 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Deutsche Meisterschaft:

A-Klasse

5 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Europameisterschaft:

A-Klasse

5 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Weltmeisterschaft:

A-Klasse

5 x 3 Minuten,  1 Min. Pause.

8.3.

Kick Boxen / Full Contact

• 0 - 3

gewonnene Kämpfe:

D-Klasse

3 x 2   Minuten,  1 Min. Pause.

• 3 - 8

gewonnene Kämpfe:

C-Klasse

4 x 2   Minuten,  1 Min. Pause.

• 8 - 16

gewonnene Kämpfe:

B-Klasse

5 x 2   Minuten,  1 Min. Pause.

• Ab 16

gewonnene Kämpfe:

A-Klasse

6 x 2   Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Deutsche Meisterschaft:

A-Klasse

8 x 2   Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Europameisterschaft:

A-Klasse

10 x 2 Minuten,  1 Min. Pause.

• Titelkampf

Weltmeisterschaft:

A-Klasse

12 x 2 Minuten,  1 Min. Pause.

8.4.

Die Pausen zwischen den Runden betragen 1 Minute, Zeitunterbrechungen gibt es nur bei  Verletzungen oder wenn die Sicherheitsausrüstung nicht in Ordnung ist. Unterbrechung der Zeit darf nur vom Kampfrichter angeordnet werden. Bei Verletzungen darf die Zeit nur so lange unterbrochen werden, bis Arzt oder Sanitäter festgestellt haben, wie schwer die Art der Verletzung ist bzw. ob der Kampf fortgesetzt werden kann oder unterbrochen werden muss. Die Unterbrechung sollte 2 Minuten nicht überschreiten. Ist eine längere Behandlung erforderlich, so muss der Kampf beendet werden. Bei Abbruch durch Verletzung muss vom Kampfgericht festgestellt werden, wer die Verletzung verursacht hat, ob sie absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde oder ob es sich um eine Eigenverletzung handelt. Ist die Verletzung nicht absichtlich verursacht worden und der Verletzte Kämpfer kann den Kampf nicht weiterführen, so wird sein Gegner zum Sieger erklärt. Bei einem Regelverstoß ist der Verursacher zu disqualifizieren.

8.5.

Endet ein Kampf bei einem Turnier unentschieden, so wird er nach 30 Sekunden Pause um 1 Minute verlängert. Ist das Ergebnis nach der Verlängerung wieder unentschieden, so wird so lange weitergekämpft, bis einer der Kämpfer eine Wertung erzielt. Dieser ist dann der Sieger.

 

 

9.

 

RANGLISTENORDNUNG

9.1.

Jeder Kämpfer, der bei I.C.B.O. oder an I.C.B.O. anerkannten Wettkämpfen teilnimmt, wird in die I.C.B.O. Rangliste aufgenommen.

9.2.

Der Kämpfer bekommt für seine Leistung im Kampf Punkte und wird in die entsprechende Position in der Rangliste aufgenommen werden.

9.3.

Die Kämpfer werden nach ihrer Anzahl an Punkten tabellarisch aufgelistet.

9.4.

Sollte ein Kämpfer in verschiedenen Gewichtsklassen kämpfen, so wird er in den verschiedenen Gewichtsklassen, in der Rangliste aufgenommen. Die Punkte werden nicht in andere Gewichtsklassen aufgerechnet.

9.5.

Kämpfer, die sich an Wettkämpfen anmelden und dann ohne Entschuldigung vom Kampf fern bleiben, können Ranglistenpunkte abgezogen werden.

9.6.

Die Rangliste wird nach jeder Gala und zum Anfang eines jeden Monats aktualisiert.

9.7.

Die Kämpfer werden in jeder Gewichtsklasse, jeweils in zwei Gruppen unterteilt. Gruppe 1: Kämpfer, die in den letzten 18 Monaten gekämpft haben. Gruppe 2: Kämpfer, die über 18 Monate hinaus nicht mehr gekämpft haben. Es werden zunächst alle Kämpfer der Gruppe 1 aufgelistet werden. Darunter die Kämpfer der Gruppe 2. Sollte ein Kämpfer der Gruppe 2 mehr Punkte als ein Kämpfer der Gruppe 1 haben, so kommt er trotzdem in die Gruppe 2. Die Punkte gehen nicht verloren, sollte er dann wieder einen Kampf bestreiten, so werden die Punkte aus dem neuen Kampf auf die alten aufgerechnet werden und er kommt wieder in die Gruppe 1.

9.8.

Einen Titelkampf kann nur ein Kämpfer bestreiten, wenn er in der Rangliste auf Platz 1 steht und A-Klasse Kämpfer ist. Die Nummer 1 der Rangliste kann gegen einen Gegner, der in der Rangliste unter ihm steht und ebenfalls A-Klasse Kämpfer ist, kämpfen. Es ist aber auch möglich, dass ein Kämpfer aus einem anderen Verband eingeladen wird und gegen den Ranglistenersten um den Titel kämpft. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Kämpfer von seinem Verband freigestellt werden muss und die I.C.B.O. den Kämpfer akzeptiert.

9.9.

Sollte ein Kämpfer mit dem kämpfen aufhören, so bleibt er dennoch in der Rangliste stehen, er kann sich dann aber nicht mehr nach oben in der Rangliste bewegen. Dies hat den Grund, dass die Rangliste das wiedergeben soll, was ein Kämpfer geleistet hat. Die Rangliste versteht sich auch als Kampfrekordnachweis und deshalb werden die Kämpfer nicht gelöscht werden, wenn sie mit Kämpfen aufhören. Die Löschung eines Kämpfers aus der Rangliste, kann nur die I.C.B.O.-Geschäftsstelle durchführen. Die Vereine, Trainer oder Kämpfer haben hierauf keinen Einfluss.

 

 

10.

 

GEWICHTSKLASSEN

10.1.

Herren

  • -35 Kg;      -39 Kg;      -43 Kg;      -47 Kg;      -51 Kg;      -54 Kg

  • -57 Kg:      -60 Kg;      -63 Kg;      -67 Kg;      -71 Kg;      -75 Kg

  • -79 Kg;      -83 Kg;      -87 Kg;      -91 Kg;      +91 Kg

10.2.

Frauen

  • -45 Kg;      -47 Kg;      -51 Kg;      -55 Kg

  • -59 Kg;      -63 Kg;      -67 Kg      +67 Kg

 

 

11.

 

ALTERSKLASSEN

• Senioren Vollendung des 18 Lebensjahres.

• Junioren alle Sportler von 16 bis 17 Jahren.

• Jugend A alle Sportler von 14 bis 15 Jahren.

• Jugend B alle Sportler von 12 bis 13 Jahren.

• Jugend C alle Sportler von 8 bis 11 Jahren.

• Kampfhöchstalter bei Vollkontakt-Wettkämpfen ist die Vollendung des 40 Lebensjahres.

• Kämpfe für Jugend A, B, C, und Junioren mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.

 

 

12.

 

VERANSTALTUNGEN / MEISTERSCHAFTEN

• Titelkämpfe

• offene Turniere

• Ranglistenkämpfe

• Nachwuchskämpfe

• Seminare

• Lehrgänge

• Galas

• House-Galas

• Etc.

 

 

13.

 

TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN

13.1.

Alle Kämpfer müssen sich ab der C-Klasse als Einzelmitglied bei der I.C.B.O. anmelden und bekommen den Sportpass.

13.2.

Bei Galas, House-Galas, Nachwuchskämpfen müssen die Kämpfer Startgebühren an den Ausrichter/Promoter entrichten. I.C.B.O. Mitglieder müssen eine Startgebühr von € 5,- und nicht Mitglieder eine Startgebühr von

€ 7,- entrichten. Bei Profi Galas dürfen keine Startgebühren erhoben werden.

13.3.

Die Sieger bei Kämpfen in der D/C-Klasse müssen eine Medaille und eine Urkunde erhalten. Der Verlierer in der D/C-Klasse muss eine Urkunde erhalten. Bei B/A-Klasse Kämpfen müssen beide Kämpfer einen Pokal erhalten. Die Pokalte, Medaillen und Urkunden müssen vom Ausrichter/Promoter gestellt werden.

13.4.

Technikerpreise können bei Wettkämpfeb vergeben werden. Der Promoter kann dies festlegen. Die Kampfrichter entscheiden darüber, welcher Kämpfer den Technikerpreis bekommt.

13.5.

A-Klasse Kämpfer dürfen nur an Galas, Ranglistenkämpfen und Titelkämpfen kämpfen, gegen Gegner die ebenfalls der A- Klasse angehören.

13.6.

B-Klasse Kämpfer dürfen an Ranglistenkämpfen, Galas und offenen Turnieren kämpfen, gegen Gegner die ebenfalls der B- Klasse angehören.

13.7.

C-Klasse Kämpfer dürfen an offenen Turnieren, Galas und an Ranglistenkämpfen kämpfen, gegen Gegner die ebenfalls der C- Klasse angehören.

13.8.

D-Klasse Kämpfer dürfen an offenen Turnieren, House-Galas und an Ranglistenkämpfen kämpfen, gegen Gegner die ebenfalls der D-Klasse angehören.

 

 

14.

 

ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

14.1.

Vor jedem Kampf muss der Kämpfer auf seine Kampftauglichkeit hin ärztlich untersucht werden. Stellt der Ringarzt fest, dass der Kämpfer durch Krankheit, Dopings etc. nicht kampftauglich ist, wird der betreffende Kämpfer sofort vom Kampf ausgeschlossen.

14.2.

Ohne Ringarzt dürfen keine Kämpfe durchgeführt werden. Es genügt nicht, wenn der Ausrichter/Promoter Sanitäter bestellt. Der Ringarzt hat sich während der Kämpfe am Ring zu befinden.

14.3.

Stellt ein Ringarzt fest, dass ein Kämpfer gedopt wurde, hat der Kämpfer alle anfallenden Kosten Reisekosten, Hotel und Kampfgage des Gegners, sowie eine Ausfalls Entschädigung für den Ausrichter/Promoter, welche von der I.C.B.O.-Geschäftsstelle festgelegt wird an den Ausrichter/Promoter zu zahlen, welche sofort fällig wird.

14.4.

Der Ringarzt ist auch berechtigt nach den Wettkämpfen eine Dopingkontrolle durchzuführen. Sollte sich einer der Kämpfer weigern, diese Dopingkontrolle durchführen zu lassen, wird diesem im Falle eines Sieges der Sieg aberkannt.

 

 

15.

 

ZEITNEHMER

• kontrolliert die vorgeschriebene Kampfdauer.

• gibt den Sekundentakt im Falle des Anzählens an.

• stoppt bei  Zeitunterbrechungen die Zeit.

• betätigt den Gong zum Anfang und Ende der Kampfzeit.

• achtet auf die Einhaltung der Pausenzeit.

 

 

16.

 

LISTENFÜHRER

• nur die vom Verband vorgeschriebenen Listen.

• deutlich lesbare Eintragungen sind erforderlich.

• bei Poollisten die Gesamttrefferzahl unter den Namen des Kämpfers eintragen.

• lässt die Poollisten vom Kampfrichter unterschreiben.

• Reihenfolge der Kämpfe werden auf der Liste nummeriert festgehalten.

• ruft die nächsten Kampfpaarungen rechtzeitig auf.

 

 

17.

 

TRAINER / BETREUER

17.1.

Der Betreuer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kämpfer nach dem ersten Aufruf mit kompletter Ausrüstung an der Kampffläche erscheint. Der Betreuer kann bei unsportlichem Verhalten von der Kampffläche oder aus dem Veranstaltungsraum verwiesen werden. Als äußerste Konsequenz kann auch der Kämpfer disqualifiziert werden.

17.2.

Während des Kampfes dürfen sich ein lizenzierter Trainer und zwei Helfer in der Ecke des Kämpfers befinden. Trainer, welche keine Trainerlizenz besitzen, dürfen den Kämpfern nicht sekundieren. Es ist nicht lizenzierten Trainern verboten den Kämpfern während des Kampfes Anweisungen zu geben.

17.3.

Trainer, Helfer haben während der Kämpfe am Ring einen Trainingsanzug zu tragen. Straßenkleidung ist nicht erlaubt. Sollte ein Trainer, Helfer gegen diese Regel verstoßen, ist er vom Ringrichter des Ringes zu weisen.

17.4.

Der Trainer ist berechtigt, einen Kampf abzubrechen, wenn seinem Kämpfer ein gesundheitlicher Schaden droht. Dies macht er dem Kampfrichter deutlich indem er ein Handtuch in den Ring wirft. Diese Regel schließt nicht aus, dass der Kämpfer selbst aufgeben kann. In diesem Fall hebt der Kämpfer, die Hand hoch und teilt dem Kampfrichter laut und deutlich mit, dass er aufgeben möchte.

17.5.

Alle Trainer, Helfer haben sich den Anordnungen des Kampfgerichtes Widerspruchslos zu fügen. Sollte ein Trainer durch unsportliches Verhalten aufgefallen sein, kann der Ringrichter seinen Kämpfer ermahnen oder verwarnen Hier gilt auch die Regelung, dass wenn der Kampfrichter die 3. Verwarnung ausspricht, sein Kämpfer disqualifiziert wird. Bei mehrfach unsportlichen Verhalten kann die I.C.B.O. ihn die Trainerlizenz entziehen.

17.6.

Ein Trainer hat die Möglichkeit, Protest gegen ein Urteil einzulegen. Protest ist immer in schriftlicher Form bei der I.C.B.O.-Geschäftsstelle zusammen mit der Protestgebühr in Höhe von € 20,- einzureichen. Sollte der Protest gerechtfertigt sind sein, wird das Urteil abgeändert.

 

 

18.

 

PROTESTE

- Entscheidungen des Kampfgerichtes sind unanfechtbar.

- Proteste gegen Urteile des Kampfgerichtes können nur akzeptiert werden, wenn die Wettkampfbestimmungen

  nicht richtig angewendet wurden.

- Einsprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung in schriftlicher Form begründet werden.

- Die Entscheidung über einen Protest wird vom gesamten Kampfgericht gefällt.

- ergeben sich Auslegungsschwierigkeiten, wird eine notwendige Entscheidung durch den Hauptkampfrichter

  bzw. dem Kampfrichterreferenten getroffen.

 

 

19.

 

WETTKAMPFSRACHE

Wettkampfsprache ist die Landessprache, international gilt die Englische Sprache.

 

 

20.

 

WETTKAMPFKOMMANDOS

• Begrüßen: Chinese Boxing Begrüßung zu Beginn und zum Ende der Runde, der Ringrichter muss auch

   begrüßt werden (nur bei Chinese Boxing kämpfen).

• Kampf: Kampf, zu Beginn oder bei Unterbrechung eines Kampfes

• Stop: Der Kampf ist sofort zu unterbrechen und beide Kämpfer gehen einen Schritt zurück und kämpfen erst

   nach der erneuten Aufforderung des Kampfrichters weiter.

 

 

21.

 

KAMPFTECHNIKEN

21.1.

Chinese Boxing

• Faustschläge gerade, Haken, Faustrückenschlag.

• Innen- und Außenhandkante (nur zum Körper).

• Handschläge mit offener Hand (nur zum Körper).

• Ellbogentechniken

• Knietechniken (bei A- und B-Klasse kämpfen sind Knie zum Kopf erlaubt).

• alle bekannten Fußtechniken zur Vorderfront, Seite des Oberkörpers, Kopf und zu den Oberschenkeln.

• Fußfeger von Innen und Außen

• Rückwärts gedrehte Feger bei denen der Boden mit den Händen berührt werden darf.

• Festhalten des gegnerischen Beines zum Anbringen eines Wurfes oder Fegers.

• Festhalten des gegnerischen Arms zum Anbringen eines Wurfes oder Fegers.

• Würfe, Bodenkampf.

• Im Bodenkampf sind Faust-, Ellbogen-, und Kniestöße zum Oberkörper erlaubt (ab 16 Jahren).

• Im Bodenkampf sind Würge- Halte und Hebeltechniken erlaubt.

21.2.

Muay Thai / Thai Boxen

 

• alle Boxtechniken, Backfist, wenn diese kontrolliert ausgeführt werden.

• alle bekannten Fußtechniken zur Vorderfront, Seite des Oberkörpers und zum Kopf.

• Lowkicks, Clinch.

• Knietechniken, sind nur in der B/A-Klasse zum Kopf erlaubt, ansonsten zum Körper und zu den Oberschenkeln.

• Ellbogentechniken sind der D/C-Klasse nur zum Körper, B-Klasse mit Ellbogenschützer zum Kopf, A-Klasse

  ohne Ellbogenschützer zum Kopf, erlaubt.

• Bei A-Klasse und Titelkämpfen müssen die Kämpfer vor dem Kampf, den Wai Kru vorführen. Sollte ein Kämpfer

  sich weigern den Wai Kru vorzuführen, so wird er disqualifiziert und sein Gegner zum Sieger erklärt.

21.3.

Kick Boxen / Full Contact

 

• alle Boxtechniken, incl Handrückenschlag, wenn diese kontrolliert ausgeführt werden.

• alle bekannten Fußtechniken zur Vorderfront, Seite des Oberkörpers und zum Kopf.

• Lowkicks (nicht bei Full Contact kämpfen).

• Fussfeger (Ashi Barai), Aussensichel (O-Soto-Gari).

Die Hand, Ellbogen, Knie und Fuß-, Bodenkampftechniken sollten während der gesamten Kampfzeit ausgewogen sein. Kämpft ein Kämpfer ausschließlich mit Hand- oder Fußtechniken, so kann dieser ermahnt oder mit Minuspunkten bestraft werden.

21.4.

Erlaubte Angriffsziele

 

• Kopf: Oben, vorne und seitlich.

• Oberkörper: vorne und seitlich.

• Arme: Zum Festhalten und Anbringen eines Wurfes oder Fegers (nicht bei Kick/Thai Box kämpfen)

• Füße: Nur zum Fegen, oder zum Anbringen eines Wurfes. (nicht bei Kick/Thai Box kämpfen)

• Oberschenkel: Halbkreisfußtritte, Vorwärtstritte, Stopptritte, Seitwärtsfußtritte

  (Ausnahme bei Kick/Thai Box Kämpfen)

• Körper: Zum Anbringen eines Wurfes oder Fegers (nicht bei Kick/Thai Box kämpfen)

21.5.

Nicht erlaubte Angriffsziele, verbotene Techniken und das Verhalten allgemein

• Angriffe gegen das Genick, den Kehlkopf, den Unterleib, die Augen, den Rücken und den Gelenken.

• Angriffe mit dem Kopf, Daumenstoß, Schulterstoß, Tiefschlag.

• Dem Gegner den Rücken zudrehen, Weglaufen, sich fallenlassen, zu tiefes Abducken.

• Den Gegner von der Kampffläche stoßen, blinde Techniken, das Verlassen der Kampffläche.

• einen Gegner angreifen, wenn er mit den Beinen in den Ringseilen hängt (sofern der Kampf im Ring

   ausgetragen wird).

• einen Gegner treten oder schlagen, der am Boden liegt, d.h., sobald der Boden mit der Hand oder

   Knie berührt wird.

• Festhalten am Ringseil oder sich in diese fallen zu lassen und dabei zu treten oder zu schlagen.

• Würgetechniken, Hebeltechniken (nicht bei Chinese Boxing Kämpfen).

• Nachtreten oder Nachschlagen, nachdem der Kampf unterbrochen wurde.

• Ausspucken des Mundschutzes.

• Aktionen nach dem Kommando „STOP“.

21.6.

Diese Regelverletzungen werden je nach Schwere des Verstoßes mit Ermahnungen, Minuspunkten oder Disqualifikation geahndet. Minuspunkte sollen in der Regel nur nach vorhergehenden Ermahnungen ausgesprochen werden. Der 3. Minuspunkt führt automatisch zur Disqualifikation. (Ermahnung - Ermahnung - Minuspunkt - Minuspunkt – Disqualifikation).

 

 

22.

 

KAMPFGERICHT

22.1.

Das Kampfgericht besteht aus einem Hauptkampfrichter, Kampfrichter und 3 Punktrichtern. Das erweiterte Kampfgericht besteht aus Zeitnehmer, Listenführer, Sprecher und Ringarzt.

21.2.

Der Hauptkampfrichter führt die Aufsicht für alle Wettkampfflächen. Er teilt die Kampfrichter ein, überwacht sämtliches Kampfgeschehen und kontrolliert die Bewertungen. Erforderlichenfalls gibt er Entscheidungshilfe. Seinen Anordnungen unterstehen: Punktrichter, Zeitnehmer, Listenführer, Betreuer und Kämpfer Weiterhin ist er für den reibungslosen Ablauf und für die Übergabe der Resultatsliste an die Turnierleitung verantwortlich.

22.3.

Der Kampfrichter ist für den Kampfverlauf und für die Einhaltung der Regeln lt. I.C.B.O. Kampfrichterausbildung verantwortlich. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Kampfrichter muss seine Entscheidung deutlich zum Ausdruck bringen, z.B.:

• bei Vergabe eines Minuspunkt, Ermahnung, Disqualifikation

• Aufforderungen an Kämpfer

• Siegerverkündigung etc.

22.4.

Der Kampfrichter bricht den Kampf ab, wenn ein Kämpfer der in der D- und C-Klasse dreimal in einer Runde oder viermal während des gesamten Kampfverlaufes angezählt wurde.

22.5. Der Kampfrichter bricht den Kampf ab, wenn ein Kämpfer der A/B-Klasse und bei den Profis, viermal in einer Runde oder fünfmal im gesamten Kampfverlauf angezählt wurde.

 

 

23.

 

BEKLEIDUNG DER KAMPFRICHTER

Die Kampfrichter müssen eine Schwarze Hose, weißes Hemd mit Verbandsemblem und Turnschuhe tragen.

 

 

24.

 

BEWERTUNGEN

 

a) Jede Runde wird durch jeden Punktrichter einzeln bewertet.

b) Gewertet wird nach den tatsächlichen Treffern.

c) Hilfspunkte können für bessere Taktik und Technik vergeben werden.

d) Für jeden Kämpfer können pro Runde maximal 10 Punkte gegeben werden.

e) bei Gleichwertigkeit ergibt sich ein Ergebnis von 10 : 10

f)  bei leichter Überlegenheit ergibt sich ein Ergebnis von 10 : 9

g) bei Überlegenheit ergibt sich ein Ergebnis von 10 : 8

h) Punktabzüge (nicht Hilfspunkte), welche nur dem Ringrichter vorbehalten können sich ergeben aus:

• unsauberer Kampfstil

• ständiges Abdrehen oder Abducken

• ständiges Klammern

• zuwenig Fuß-, Faust-, Knie-, Ellbogentechniken oder Bodenkampftechniken.

• unerlaubte Techniken und Ermahnungen.

 

 

25.

 

ENTSCHEIDUNGEN

 

• Sieg durch Niederschlag (K.O.).

• Sieg durch Aufgabe.

• Sieg durch Abbruch des Kampfes durch den Kampfrichter.

• Sieg durch Punktwertungen.

• Unentschieden.

• Sieg durch Disqualifikation.

• Sieg durch Nichtantreten.

• Abbruch ohne Entscheidung.

 

 

26.

 

PUNKTRICHTER

26.1.

Auf den Punktrichterzettel haben die Punktrichter folgende Eintragungen vorzunehmen: Kampfnummer, Datum, eigenen Namen, Namen der Kämpfer, Wertung für jede Runde, die gesamt Punktzahl, Unterschrift und Namen des Siegers.

26.2.

Die Punktrichter haben unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der vorgeschriebenen Punktwertungen die Leistungen der Kämpfer zu beurteilen. Die Ergebnisse ihrer Bewertung haben sie nach jeder Runde unverzüglich in den Punktrichterzettel einzutragen, wobei Ermahnungen, Verwarnungen, Disqualifikation, Knock Down und Knock Out besonders zu vermerken sind. Nach Errechnen des Gesamtresultats sind die Punktrichterzettel dem Kampfrichter zu übergeben. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Punktezettel vollständig ausgefüllt sind.

26.3.

Während der Wettkämpfe ist den Punktrichtern jegliche Unterhaltung untersagt. Am Punktrichtertisch hat nur der Punktrichter zu sitzen.

26.4.

Die Entscheidungen der einzelnen Punktrichter können durch den Ansager öffentlich angezeigt werden.

26.5.

Erhält ein Kämpfer eine Ermahnung, so hat das keinen Punktabzug zur Folge. Der Punktrichter hat dieses aber auf seinem Punktrichterzettel zu vermerken. Bei der dritten Ermahnungen erhält der Kämpfer eine Verwarnung, welche mit 1 Minuspunkt geahndet wird. Sollte der Kampfrichter bei der 3. Ermahnung vergessen eine Verwarnung auszusprechen, haben ihn die Punktrichter darauf aufmerksam zu machen.

26.6.

Bei einem Knock Down erhält der Kämpfer einen Minuspunkt pro Punktrichter.

26.7.

Bei einem Aufgabegriff erhält der Kämpfer einen Minuspunkt pro Punktrichter (nur bei Chinese Boxing Kämpfen).

26.8.

Bei 3 Verwarnungen wird der Kämpfer durch den Ringrichter disqualifiziert.

26.9.

Jede Runde wird durch jeden Punktrichter einzeln bewertet

 

 

27.

 

ANZÄHLEN

27.1.

Das An- und Auszählen erfolgt im Sekundenrhythmus von 1-10. Wird die 10 erreicht, so bedeutet dieses automatisch das Aus innerhalb der Kampfzeit. Läuft während des Anzählens die Kampfzeit ab, Runden oder Kampfende, so ist über die Kampfzeit hinaus weiter zu zählen.

27.2.

Ist ein Kämpfer durch eine erlaubte Technik seines Gegners angeschlagen oder niedergeschlagen worden, so muss der Kampfrichter den Kampf sofort unterbrechen, er muss den nicht angeschlagenen Kämpfer sofort in die neutrale Ecke verweisen. Der Kampfrichter zählt dann den angeschlagenen Kämpfer bis 8 an. Ist der Kämpfer bei 8 in der Lage weiter zu kämpfen, muss er dies mit erhobenen Händen und lockeren Bewegungen signalisieren, wenn nicht, zählt der Kampfrichter den Kämpfer bis zehn aus.

27.3.

Ist ein Kämpfer durch eine unerlaubte Technik seines Gegners angeschlagen oder niedergeschlagen worden, so muss der Kampfrichter den Kampf und die Kampfzeit sofort unterbrechen, er gibt dem angeschlagenen Kämpfer maximal 60 Sekunden Zeit um sich zu erholen. Ist der Kämpfer dann in der Lage den Kampf fortzuführen, kann er dessen Gegner ermahnen oder verwarnen. Kann der angeschlagene Kämpfer aufgrund der unerlaubten Technik nicht mehr weiter kämpfen wird sein Gegner disqualifiziert und der verletzte Kämpfer wird zum Sieger erklärt.

27.4.

Wird ein Kämpfer mit einer erlaubten Technik aus dem Ring gekickt, geschlagen oder gestoßen, dann bekommt er 20 Sekunden um in den Ring zurückzukehren. Nach 20 Sekunden wird dann sofort mit dem Anzählen begonnen, gleichgültig ob sich der Kämpfer im Ring befindet oder nicht.

27.5.

Wird ein Kämpfer mit einer nicht erlaubten Technik aus dem Ring gekickt, geschlagen oder gestoßen, so muss der Kampfrichter den Kampf und die Kampfzeit sofort unterbrechen, er gibt dem aus dem Ring gestoßenen Gegner maximal 30 Sekunden Zeit um in den Ring zurück zu kehren und sich zu erholen. Ist der Kämpfer dann in der Lage den Kampf fortzuführen, kann er dessen Gegner ermahnen oder verwarnen. Kann der angeschlagene Kämpfer aufgrund seiner Verletzung nicht mehr weiter kämpfen wird sein Gegner disqualifiziert und der verletzte Kämpfer wird zum Sieger erklärt.

27.6.

Ist ein Kämpfer bei Chinese Boxing Kämpfen im Stand oder am Boden durch einen erlaubten Aufgabegriff oder einer Hebeltechnik seines Gegners zum Abklopfen gezwungen worden, so muss der Kampfrichter den Kampf sofort unterbrechen, er muss denjenigen Kämpfer der den Gegner zum Abklopfen gezwungen hat sofort in die neutrale Ecke verweisen. Der Kampfrichter zählt dann den Kämpfer bis 8 an. Ist der Kämpfer bei 8 in der Lage weiter zu kämpfen, muss er dies mit erhobenen Händen und lockeren Bewegungen signalisieren, wenn nicht, zählt der Kampfrichter den Kämpfer bis zehn aus.

 

 

28.

 

SCHUTZBESTIMMUNGEN

28.1.

Ist ein Kämpfer nach einem Kopf K.o. ausgezählt worden, muss er vom Ringarzt untersucht werden. Dieser hat über weitere ärztliche Folgemaßnahmen zu entscheiden.

28.2.

Kämpfer, die nach einem Kopf K.o. ausgezählt wurden, erhalten automatisch eine Schutzsperre, welche im Kampfpass und bei der I.C.B.O.-Geschäftsstelle vermerkt werden.

28.3.

Bei Kopf K.o. mind. 1 Monat

28.4.

Bei 2 Kopf K.o.´s innerhalb von 3 Monaten 3 Monate

28.5.

Bei 3 Kopf K.o.´s hintereinander 1 Jahr

28.6.

Die Schutzsperren beginnen am Tag der Niederlage. Nach Ablauf der Schutzsperre muss ein Arzt die Sporttauglichkeit wieder bestätigen.

 

 

29.

 

DOPINGVERSTÖSSE

29.1.

Die sich aus den Rahmen-Richtlinien des DSB zur Bekämpfung des Dopings ergebenen Pflichten treffen sowohl die Kämpfer, die Trainer, die Ärzte und alle sonstigen Betreuer des Sportlers.

29.2.

Doping ist nachgewiesen durch die Feststellung verbotener Substanzen in Urin oder Blut des Kämpfers oder bei Verweigerung, bei Vereitelung oder sonstiger Manipulation einer Dopingkontrolle innerhalb oder außerhalb des Wettkampfes.

29.3.

Der Verstoß gegen die Bestimmungen zieht die Disqualifikation des Kämpfers nach sich.

29.4.

Der Kämpfer erhält bei einem Dopingverstoß:

a) im ersten Fall eine Wettkampfsperre bis zu 12 Monaten.

b) im zweiten Fall eine Wettkampfsperre von einem Jahr bis zu zwei Jahren.

c) im dritten Fall eine Wettkampfsperre auf Lebenszeit.